Der Verteidiger hält ein flammendes Plädoyer für den Angeklagten und weist die absolute Unschuld seines Mandanten nach.
Der Richter ist sichtlich ergriffen: „Ja, Herr Verteidiger, Sie haben völlig recht!“
Der Staatsanwalt erhält das Wort, weist dem Angeklagten Punkt für Punkt die abscheuliche Tat nach und fordert die Höchststrafe.
Der Richter nickt: „Sie haben völlig recht, Herr Staatsanwalt.“
Da meldet sich der Schöffe: „Aber Herr Richter, sie können doch nicht beiden gleichzeitig recht geben!“
Der Richter: „Tja, da haben Sie auch wieder recht!“